Archive for Dezember, 2010

Vorteile PKV

Seit 2010 sind alle Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Dies ist in dem „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ nachzulesen. Wer in der PKV versichert ist, kann den Basistarif absetzen. Zusätzliche Tarife sind für PKV Angehörige nicht absetzbar. Die Obergrenze der Kosten, die abgesetzt werden können, liegen bei 1900 Euro für Singles und bei 2800 für Verheiratete. Alle weiteren Beiträge anderer Familienangehöriger können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt akzeptiert dies allerdings nur dann, wenn zur Steuererklärung ein Beleg der PKV über den Basistarif vorliegt. Waren früher einmal Beitragsrückzahlungen für PKV Versicherte interessant, so entfallen diese Vergünstigen heutzutage. Jegliche Rückzahlungen werden aktuell von den Sonderausgaben abgezogen und bringen deshalb keine Wirkung.
Steuerlich absetzbar sind viele Eigenanteile bei der PKV und auch bei der GKV. Sie dürfen zum Teil zu den außergewöhnlichen Belastungen gerechnet werden. Dazu zählen Maßnahmen bei Allergien und alternative Heilmethoden, Arzneimittel und Kuren und Kuraufenthalte, Brillen, Fitnessstudio und die Kosten, die mit einer Geburt verbunden sind. Auch Heil- und Hilfsmittel zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Ebenso zählen die Unterbringung von Kindern im Internat aus gesundheitlichen Gründen und die Kinderkur dazu. Auch Krankenhausaufenthalte und die Kosten für künstliche Befruchtungen, Laser Operationen und die Praxisgebühren gehören in diese Auflistung.

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