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Geschäftsfähigkeit bei Krediten

Gerade im Bereich von Bankgeschäften ist die Geschäftsfähigkeit wichtig. Kinder unter 7 Jahren gelten als völlig geschäftsunfähig. Die zweite Stufe sind Kinder und Jugendliche im Alten von 7 Jahren bis zu 18 Jahren. In diesem Altersspektrum gelten Menschen als beschränkt geschäftsfähig. Kleine Käufe oder auch Ratenzahlungen können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten getätigt werden. Für eine Bank ist es bei der Kreditvergabe, für dieses Alter unüblich. Zudem haften die Eltern, wenn gekaufte Artikel nicht fristgerecht gezahlt werden. Das bedeutet, ein Kredit kann in diesem Fall noch nicht vergeben werden. Im Alter von über 18 Jahren ist das Kind volljährig. Es hat jetzt die volle Geschäftsfähigkeit erreicht. Nun kann es auch Kredite beantragen. Der junge Mensch kann nun Verträge abschließen. Allerdings haftet er auch selbst aus den sich daraus ergebenden Folgen. Im Bereich des Bankwesens sind die Angestellten, gerade was den Bereich Kredit anbetrifft, dennoch besonders vorsichtig. Wenige dieser jungen Menschen haben schon ein geregeltes monatliches Einkommen. So ist eine Grundvoraussetzung der Sicherheiten nicht gegeben. Leider kann auch, mit dem zunehmenden Alter, die Geschäftsfähigkeit wieder abnehmen. Bedingt ist diese Tatsache durch verschiedene Ursachen. Zumeist handelt es sich hierbei um Erkrankungen. Für diesen Fall hat der Staat wieder ein Gesetz erlassen. Es kann ein gesetzlicher Vormund bestellt werden, der die Geschäftstätigkeit dieser Menschen übernimmt.

http://www.kredit-und-finanzen.de/kredite/kreditvergleich.html

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